Referent: Lorenz Hinrichs
Termin: 30. Juni – 4. Juli 2025
Veranstaltungsort: InselQuarteer Baltrum/Sealords
Teilnahmegebühr: 2.190,00 € zzgl. 19% MwSt.
Anmeldeschluss: 16. April 2025
In der heutigen Arbeitswelt spielen moderne IT-Anwendungen eine zentrale Rolle. Von kollaborativen Plattformen über cloudbasierte Lösungen bis hin zu Künstlicher Intelligenz und Big Data – die technologischen Fortschritte schreiten rapide voran. Diese Entwicklung bringt nicht nur neue Chancen und Effizienzsteigerungen für Unternehmen mit sich, sondern wirft auch komplexe rechtliche Fragen auf. Arbeitsgerichte stehen vor der Herausforderung, mit der rasanten Geschwindigkeit der IT-Entwicklung Schritt zu halten und angemessene rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, der Leistungstransparenz am Arbeitsplatz, der Verwendung von Informationen, die unter Verstoß gegen eine bestehende Betriebsvereinbarung gewonnen wurden oder der Nutzung von KI-gestützten Entscheidungssystemen sind Verfahren, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Rechtsprechung muss sich daher stetig weiterentwickeln und flexibel auf neue Technologien reagieren Ein kritischer Blick auf die aktuelle Rechtsprechung wird uns aufzeigen, ob und wie es den Gerichten gelingt, mit der technologischen Dynamik Schritt zu halten. Denn Urteile und Beschlüsse sollen als Orientierung rechtlicher Situationen dienen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Dieses Seminar ist insbesondere für Vorsitzende und Stellvertretungen, für Ausschüsse des Bereichs Datenschutz und IT von hoher Relevanz. Neben obig genannten Inhalten wird gemeinsam eine Leitlinie zur Begleitung der aktuellen Themen und Entwicklungen zur Bewältigung der Aufgaben des Betriebsrates erarbeitet werden.
Einführung in das Thema
Rechtsprechung im Bereich IT und Beschäftigtendatenschutz
Ergebnisse aus Diskussionen und Arbeitsgruppen
Freistellung
Seminare der bqa. – Lorenz Hinrichs vermitteln Kenntnisse, die für die Aufgaben der Arbeitnehmervertretungen erforderlich sind. Für die Teilnahme an diesem Seminar besteht grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG; § 37 Abs. 1 MBG; § 54 Abs. 1 BPersVG, analog entsprechendes LPersVG; § 19 Abs. 3 i.V.m. § 30 MVG und auch § 16 Abs. 1 i.V.m § 17 MAVO ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein ordentlicher Beschluss; dem Arbeitgeber sind die entsprechenden Informationen rechtzeitig bekannt zu geben.
Die Seminare der bqa – Lorenz Hinrichs erfüllen entsprechende Erforderlichkeit.
Zimmerreservierung bei mehrtägigen Veranstaltungen
Auf Wunsch bestellen wir in den Veranstaltungsstätten für die Dauer der Veranstaltung eine Hotelübernachtung mit Frühstück und Abendessen (Bei dieser Veranstaltung automatisch inklusive).
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