Beratung

Wirtschaft bedeutet Wandel. Wandel bedingt Veränderungen in Art und Weise von Arbeit und Zusammenarbeit, unabhängig von Zeit und Ort.

 

Beratung und Begleitung von Arbeitnehmervertretungen sind zunehmend von größerer Bedeutung. Insbesondere IT-/KI-Entwicklungen sind heute Auslöser für Transformation in der Arbeitswelt. Es geht dabei nicht mehr nur um Zahlen. Arbeit in ihrer gesamten Ausprägung wird durch IT-/KI-Einsatz verändert.

Aus diesem Grund werden Beratungen für Arbeitnehmervertretungen immer wichtiger.

Die Leistungen, die ich euch als Arbeitnehmervertretung anbiete, beziehen sich hauptsächlich auf die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger und Berater gemäß BetrVG / BPersVG / EKD-MAV zu den Themengebieten:

 

  • IT-Mitbestimmung, Digitalisierung und Einführung neuer IT-Systeme
  • Begleitung in KI-Prozessen gemäß BetrVG § 80 Abs. 3, Satz 2
        (Hinzuziehung externer SV gilt stets als erforderlich)
  • Beschäftigtendatenschutz national und international
  • Datenschutz im Gremium
  • Personaleinsatzplanung
  • Personalplanung
  • Talent- und Performancemanagement
  • Beurteilungsgrundsätze und Mitarbeitergespräche
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Bildungs- Qualifizierungsmaßnahmen


Tätigkeitsfelder sind dabei:

 

  • Beratung als Sachverständiger (nach BetrVG/den unterschiedlichen PersVG)
  • Erstellen und Aushandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Erstellung und Begutachtung von Anlagen zu Vereinbarungen
  • Beisitzer in Einigungsstellen
  • Check-Up vorhandener Dienst-/Betriebsvereinbarungen